Zuständigkeit und Aufsicht: Daheim Si verfügt über eine Betriebsbewilligung und ist der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern unterstellt.
Finanzierung und Kostengutsprache: Die Finanzierung wird vor einem Eintritt verbindlich geklärt. In der Regel erfolgt die Kostenübernahme durch Sozialdienste, Beistandschaften, KESB, IV-Fachstellen oder andere zuständige Kostenträger. Eine Aufnahme erfolgt erst, wenn die Finanzierung schriftlich bestätigt ist.
Vollkostentarife: Daheim Si erhält aktuell keine institutionellen Subventionen und verrechnet Vollkostentarife. Die Kosten werden vor Eintritt mit dem zuständigen Kostenträger geklärt.
IV-Rente und ErgänzungsleistungenBei Personen mit IV-Rente, Ergänzungsleistungen oder behinderungsbedingtem Unterstützungsbedarf prüfen wir gemeinsam mit der zuweisenden Stelle, welche Finanzierungsmöglichkeiten im Einzelfall bestehen. Je nach Situation können Sozialdienst, KESB/Beistandschaft, Ergänzungsleistungen oder Leistungen gemäss Behindertenleistungsgesetz des Kantons Bern relevant sein.